für:Berufseinsteiger

Duale Ausbildung | Medientechnologe Siebdruck (m/w)

Der/Die Medientechnologe/in Siebdruck arbeiten im grafischen und industriellen Siebdruck, teilweise auch im künstlerischen Siebdruck (siehe auch “Aus­bildungs­betriebe”).
Im Siebdruck werden die unter­schied­lichsten Bedruckstoffe und Oberflächen bedruckt; z. B. Papier, Folien, Glas (flach, rund), Keramik, Textilien, Leiterplatten usw.
Zum Aufgabenbereich des/der Medientechnologen/in Siebdruck gehören u. a. die Prüfung der Kundendaten, die Kopiervorlagenherstellung, die Filmmontage, die Auswahl des Gewebes, die Herstellung der Druckform und die Bedienung von Siebdruckmaschinen unterschiedlicher Systeme. Im Umgang mit einer Vielzahl unterschiedlicher Bedruckstoffe sind Druckfarbe und Hilfsmittel aufgabenbezogen sinnvoll einzusetzen. Dabei sind Qualität, Kosten und der Ressourcenverbrauch zu beachten.

Qualifikationen

  • Planen des Ablaufs von Druckaufträgen:
  • Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen; Druckdaten auf ihre Verwendbarkeit prüfen; Maschinenbelegung planen, Werkstoffe auswählen und prüfen usw.;
  • Erstellen, übernehmen, überprüfen von Daten;
  • Kopiervorlage erstellen und standrichtig montieren;
  • Geeignete Druckformträger und Gewebe auswählen, prüfen und vorbereiten;
  • Siebdruckform vorbereiten, herstellen, messen und prüfen und im Bedarfsfall korrigieren;
  • Druckfarben und Bedruckstoffe entsprechend ihrer Eigenschaften für den Druckprozess auswählen, prüfen;
  • Druckmaschine vorbereiten und einrichten: Bogenlauf, Rakeleinstellung, Trocknungseinrichtung usw.;
  • Druckprozesskontrolle durchführen, dabei Fehler/Störungen erkennen und beheben;
  • Druckergebnis visuell und messtechnisch prüfen;
  • Fertigungsverfahren hinsichtlich der erzielbaren Qualität, Kosten und Ressourceneinsatz beurteilen;
  • Störungen an Maschinen feststellen, beschreiben und eventuelle Fehler beseitigen;
  • Kunden beraten, Verkaufsgespräche planen und führen;
  • Spezielle Druckverfahren (z. B. Tampondruck, Großformatiger Digitaldruck, Textilsiebdruck Rollensiebdruck, u. a.) für die entsprechenden Druckaufgaben einsetzen.

Ausbildungsbetriebe

Die folgende Aufzählung nennt mögliche Siebdruckanwendungen (nur Beispiele), wobei in den einzelnen Siebdruckbetrieben unterschiedliche Druckprodukte hergestellt werden können.

  • Grafischer Siebdruck: Aufkleber, Folientastaturen, Displays, Plakate, Transferdruck, Druckveredelung usw.
  • Industrieller Siebdruck: Leiterplatten, Tachoscheiben, Autoteile usw.
  • Körpersiebdruck: Gläser, Dosen, Spritzen, Becher, Tassen usw.
  • Textilsiebdruck
  • Keramischer Siebdruck: z. B. Fliesen
  • Glassiebdruck: Flachglas, Rundglas usw.
  • Tampondruck: bedrucken von “Körpern”, z. B. Autoteile, Kugelschreiber, Tischtennisbälle usw.
  • Großformatiger Digitaldruck

Ausbildungsvoraussetzungen

Für die Ausbildung ist der Hauptschulabschluss Voraussetzung.

In jedem Ausbildungsjahr gibt es an der JGS eine Fachklasse für Medientechnologen/innen Siebdruck.

Für auswärtige Schüler mit weiten Anfahrtswegen ist eine Unterbringung in Jugendgästehäusern möglich. Sollte während der Blockzeit eine Jugendgästehaus-Unterbringung gewünscht werden, wenden Sie sich an das Sekretariat, das Ihnen bei der Suche gerne behilflich ist.

Es gibt etwa 12 Wochen Blockunterricht pro Jahr (siehe Blockplan) mit max. 39 Wochenstunden in Theorie und Praxis.

  • Religionslehre
  • Deutsch
  • Gemeinschaftskunde
  • Wirtschaftskompetenz
  • Berufsfachliche Kompetenz
  • Projektkompetenz

Lernfeldkonzept:

Das Lernfeldkonzept an der Berufsschule entspricht einer didaktischen Struktur von Lernzielen und -inhalten, die fächerübergreifend, ganzheitlich und handlungsorientiert vermittelt werden. Durch projektorientierten Unterricht wird das Ziel verfolgt, dass die Auszubildenden am Ende eines Ausbildungsabschnittes berufliche Handlungsabläufe beherrschen.

Die Zwischenprüfung wird in der zweiten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres von der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer abgenommen.

Die Abschlussprüfung gliedert sich in eine Schulabschlussprüfung der Berufsschule und eine gemeinsamen Fachprüfung von Berufsschule und Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.

Nach Abschluss der Berufsausbildung kann für Hauptschüler bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Zuerkennung eines dem Realschulabschlusses gleichwertigen Bildungsstandes erfolgen.