Theoretische Zwischenprüfung im Kursaal Bad Cannstatt abgehalten

Die Mediengestalter für Digital- und Printmedien, Medientechnologen für Druck und Siebdruck, Packmitteltechnologen sowie Medientechnologen für Druckverarbeitung wurden zur theoretischen Zwischenprüfung in den Kursaal nach Bad Cannstatt eingeladen.

Mit annähernd 70 Teilnehmern stellen die Mediengestalter für Digital- und Printmedien die größte Gruppe dar. Die etwa 140 Prüflinge werden je nach Fachrichtung auf verschiedene Räume aufgeteilt. Nach der Erfassung der Anwesenheit erhalten sie Informationen über den Ablauf und die Durchführung der Prüfung. Es waren zwei Prüfungsteile zu bearbeiten nach jeweils 60 Minuten abzugeben.

Die praktischen Aufgaben werden den Prüflingen in Umschlägen übergeben. Diese müssen innerhalb eines festgelegten Zeitraums unter Aufsicht im Ausbildungsbetrieb bearbeitet werden. Die fertigen Arbeiten werden dann bei der zuständigen IHK eingereicht und bewertet. Nach Abschluss der Bewertung durch die Ausschüsse versendet die IHK die Bewertungsbögen mit den Ergebnissen aus den verschiedenen Prüfungsbereichen an die Ausbildungsbetriebe.


Struktur der Zwischenprüfung Mediengestalter Digital und Print

Die Zwischenprüfung erfolgt regulär nach eineinhalb Jahren und ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung, außer für Umschüler. Sie umfasst drei Prüfungsbereiche, für die jeweils ganze Noten vergeben werden, basierend auf einem Bewertungsschlüssel der IHK mit 100 Punkten pro Bereich. Es wird keine Gesamtnote ausgewiesen.

Prüfungsbereich 1 umfasst die praktische Umsetzung eines Medienprodukts und besteht aus zwei Teilaufgaben: Medienintegration und Gestaltung. Die Medienintegration bewertet die Fähigkeiten in Grafik- und Bildbearbeitungsprogrammen, während die Gestaltung je nach Medium (Print oder Digital) variiert. Beide Teilaufgaben haben jeweils eine Zeitvorgabe von 5 Stunden für die Umsetzung im Betrieb.

Prüfungsbereich 2 umfasst schriftliche Prüfungen zu sechs von sieben Aufgaben aus verschiedenen Lernfeldern. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 60 Minuten. Der ZFA gibt etwa 6 bis 8 Wochen vor dem Prüfungstermin detaillierte Prüfungsthemen dieses Bereichs bekannt, um die Vorbereitung zu erleichtern.

Prüfungsbereich 3 umfasst schriftliche Prüfungen in Deutsch, Englisch und Arbeits- und Sozialrecht. In der Deutschaufgabe müssen fehlerhafte Texte mit genormten Korrekturzeichen versehen werden. Die Englischaufgabe präsentiert eine berufliche Situation in englischer Sprache, zu der Fragen auf Englisch oder Deutsch zu beantworten sind. Die Aufgaben zum Arbeits- und Sozialrecht behandeln Themen wie Berufsausbildung, Arbeitsrecht, Tarifrecht, Arbeitsschutz, Betriebliche Mitbestimmung, Sozialversicherung sowie Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 60 Minuten.

Betrag: Wolfgang Aust

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