Die Zwischenprüfung zeigt den Ausbildungsstand und hilft, mögliche Lücken zu erkennen. Sie hat keine Auswirkungen auf die Ausbildung oder die Abschlussprüfung. Allerdings ist die Teilnahme notwendig, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Die Mediengestalter für Digital- und Printmedien, Medientechnologen für Druck und Siebdruck, Packmitteltechnologen sowie Medientechnologen für Druckverarbeitung wurden zur theoretischen Zwischenprüfung in den Kursaal nach Bad Cannstatt eingeladen. Die Mediengestalter wurden nach neuer Verordnung geprüft.
Mit 81Teilnehmern stellen die Mediengestalter für Digital- und Printmedien die größte Gruppe dar. Die etwa 120 Prüflinge werden je nach Fachrichtung auf verschiedene Räume aufgeteilt. Nach der Erfassung der Anwesenheit erhalten sie Informationen über den Ablauf und die Durchführung der Prüfung.
Struktur der Zwischenprüfung Mediengestalter Digital und Print nach neuer Verordnung
Die Zwischenprüfung der Mediengestalter besteht aus zwei Bereichen:
1. Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktionen planen und organisieren (schriftlich)
2. Medienprodukte gestalten und realisieren (praktisch)
Beide Bereiche werden separat bewertet, es gibt keine Gesamtnote. Die Inhalte orientieren sich am Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate und am Berufsschulstoff (Lernfelder 1–6).
In der Prüfung „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktionen planen und organisieren“ muss der Prüfling nachweisen, dass er wirtschaftliche, nachhaltige und sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt. Er soll Arbeitsschritte planen, die Auswahl der Arbeitsmittel begründen und in der Lage sein, Projekte zu organisieren sowie Kunden zu beraten. Zudem wird erwartet, dass er Kommunikationskonzepte erstellt, gestalterische und typografische Grundlagen anwendet und Bild- sowie Grafikdaten beurteilt. Schließlich muss er die Aufbereitung von Daten für verschiedene Ausgabeprozesse beschreiben. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
In der Prüfung „Medienprodukte gestalten und realisieren“ muss der Prüfling zeigen, dass er Print- und Digitalmedien nach Kundenwünschen entwerfen, Bild.er, Schriften und Grafiken aufbereiten sowie Produktionsdaten passend für die Ausgabe erstellen kann. Dafür erstellt er ein Prüfungsstück, bei dem nur das Endergebnis bewertet wird. Die Prüfungszeit ist mit sieben Stunden vorgegeben und überprüft die praktischen Fähigkeiten aus den ersten 18 Monaten der Ausbildung. Das Prüfungsstück umfasst gemäß der neuen Verordnung die technische Umsetzung einer Grafik nach Vorgabe sowie die Gestaltung und technische Umsetzung eines Print- und eines Digitalprodukts.
Betrag: Wolfgang Aust