Die Mediengestalter Digital und Print, Medientechnologen, Druck und Siebdruck, Packmitteltechnologen und Medientechnologen Druckverarbeitung sind zu ihrer theoretischen Zwischenprüfung in den Kursaal in Bad Cannstatt eingeladen. Im vergangenen Jahr wurde die Prüfung erstmals ausgesetzt.
Mit 84 Prüflingen sind die Mediengestalter Digital und Print am stärksten vertreten. Die annähernd 140 Prüflinge werden nach ihren Fachrichtungen auf mehrere Räume verteilt. Nach der Überprüfung der Anwesenheit wird der Ablauf und die Durchführung der Prüfung bekanntgegeben. Die praktischen Aufgaben erhalten die Prüflinge in einem verschlossenen Umschlag ausgehändigt. Die Umsetzung erfolgt innerhalb eines festgesetzten Zeitraums unter Aufsicht im Ausbildungsbetrieb. Die fertigen Arbeiten werden an der zuständigen IHK abgegeben und ausgewertet. Sind alle Noten durch die Ausschüsse ermittelt, verschickt die IHK die Bewertungsbögen mit den Ergebnissen aus den Prüfungsbereichen an die Ausbildungsbetriebe.
Struktur der Zwischenprüfung Mediengestalter Digital und Print
Die Zwischenprüfung findet regulär nach eineinhalb Jahren statt und ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung. Hiervon ausgenommen sind Auszubildende, welche sich in einer Umschulungsmaßnahme befinden. Die Prüfung besteht aus drei Prüfungsbereichen. Für jeden Prüfungsbereich wird eine ganze Note vergeben, welche sich auf der Basis von 100 Punkten über den IHK-Bewertungsschlüssel errechnet. Eine Gesamtnote aus allen Prüfungsbereichen wird nicht ausgewiesen.
Der Prüfungsbereich 1, Gestaltung und Realisation eines Medienproduktes, wird praktisch abgeprüft. Dieser besteht aus zwei Teilaufgaben: Medienintegration und Gestaltung. In der Teilaufgabe Medienintegration wird das Beherrschen von Grafik- und Bildbearbeitungsprogrammen abgeprüft. Die Teilaufgabe Gestaltung unterscheidet in ein Print- oder Digitalmedienprodukt. Für beide Teilaufgaben sind insgesamt 5 Zeitstunden für die Umsetzung im Betrieb vorgesehen.
Der Prüfungsbereich 2, Gestaltungsgrundlagen und Medienproduktion, wird schriftlich abgeprüft und besteht aus sechs (von sieben) Aufgaben aus verschiedenen Lernfeldern. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 60 Minuten. Der ZFA gibt ca. 6 bis 8 Wochen vor dem Termin der schriftlichen Zwischenprüfung nähere Prüfungsthemen dieses Prüfungsbereichs zur Prüfungsvorbereitung bekannt.
Der Prüfungsbereich 3, Kommunikation/Arbeits- und Sozialrecht, wird schriftlich abgeprüft und besteht aus den drei Bereichen: Deutsch, Englisch und Arbeits- und Sozialrecht. In der Deutschaufgabe ist ein fehlerhafter Text mit den genormten Korrekturzeichen zu versehen. Die Englischaufgabe stellt eine Situation in englischer Sprache aus dem Berufsalltag dar. Hierzu sind Fragen in Englisch oder Deutsch zu beantworten. Die Aufgaben aus dem Arbeits- und Sozialrecht greifen die Themengebiete Berufsausbildung, Arbeitsrecht/Tarifrecht/Arbeitsschutz, Betriebliche Mitbestimmung, Sozialversicherung, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit auf. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 60 Minuten.
Text und Foto | Wolfgang Aust